Beweissicherung
Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden und Baumängeln.Gutachten sollen Beweise darüber erbringen, ob und in welchem Umfang Bauschäden und -mängel an den entsprechenden Objekten und den Anlagen vorhanden sind, die z. B. auf eine Beeinträchtigung des konstruktiven Gefüges des betreffenden Objektes zurückzuführen sind.
Beweissicherung