Versicherungswertermittlung

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Ihre Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen den Schaden, wenn das Gebäude durch Feuer, Wasser, Sturm, etc. beschädigt wird. Aber was heißt das? Der augenblickliche Wert des Hauses ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Wert, den das Haus vielleicht einmal vor vielen Jahren gekostet hat oder zu einem späteren Zeitpunkt im Schadensfall kosten könnte.

Die Wohngebäudeversicherung ist daher eine Versicherung, die Ihnen im Schadensfall immer den aktuellen Neuwert ersetzt, damit Sie Ihr Haus so wieder bauen können, wie es vor dem Schadensfall einmal war. Da dieser Neuwert sich jedoch jedes Jahr ändert, spricht man von einem „gleitenden Neuwert“.

Um nun eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu schaffen, anhand derer Sie Ihre Versicherung vergleichen können, wird mit einem einfachen Wertermittlungsschema ermittelt, welchen Einheitswert Ihr Haus im Jahre 1914 gehabt hätte. Um die Schadenersatzsumme zu ermitteln, die Ihnen zusteht, wird dieser Wert mit dem Baupreisindex multipliziert. Der Baupreisindex ändert sich jedes Jahr inflationsbedingt. Er wird also aktuell angepasst. Damit die Gesamtentschädigung für Sie im Schadensfall ausreichend ist, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme 1914 korrekt ermittelt wird.

Die meisten Gebäude in Deutschland sind versichert. Die versicherten Gefahren sind in der Regel Feuer, Leitungswasser und Sturm. Nach der deutschen Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 werden Gebäude auch zunehmend gegen Elementarschäden, Schäden aus Hochwasser und Erdbeben versichert.

Ziel der Versicherungswertermittlung ist der Neuwert, der Zeitwert und der gemeine Wert der Gebäude. Der Neuwert der Gebäude entspricht den Herstellungskosten am Bewertungsstichtag. Grundlage ist die zum Zeitpunkt der Bewertung gebräuchliche handwerkliche Ausführung und die Verwendung neuer Materialien. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert unter Abzug einer Wertminderung. Diese Wertminderung resultiert aus der Alterung und der Abnutzung des Gebäudes. Der gemeine Wert entspricht dem Verkehrswert des Gebäudes vor dem Schadensfall.

Die Versicherer unterscheiden zwischen industriellen und nicht industriellen Risiken. Unter den industriellen Risiken werden im Sinne der Versicherer Industriegebäude und Anlagen verstanden. Unter nicht industriellen Risiken werden alle anderen Gebäude und baulichen Anlagen eingruppiert, wie z. B. Wohngebäude, landwirtschaftliche Gebäude und Gewerbegebäude. Diese werden auch als sonstige Gebäude bezeichnet.

Industriegebäude können auf der Grundlage des Neuwertes, des Zeitwertes und des gemeinen Wertes versichert werden. Sonstige Gebäude über diese auch zum gleitenden Neuwert. Der gleitende Neuwert ergibt sich aus dem Neuwert unter der Anpassung durch amtlichen Baupreisindices. Der Neuwert wird in diesem Falle laufend angepasst.

Die Neubaukosten des Gebäudes werden über einen Baukostenindex auf das Jahr 1914 zurückgerechnet. Die Versicherungssumme industrieller Gebäude wird auf den aktuellen Wert bezogen. Teilweise wird auch der Versicherungswert 1970/1980 zu Grunde gelegt und dieser mit einem Wertzuschlag versehen.

Wird die Versicherungssumme auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens ermittelt, gibt es in der gleitenden Neuwertversicherung praktisch keine Begrenzung der Schadenshöhe. Das Gebäude kann in diesem Fall nicht unterversichert sein.