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Eine Explosion ist eine auf dem Ausdehnungbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die sich durch einen plötzlichen, lauten Knall bemerkbar macht. Diese führt zur Beschädigung oder Zerstörung der Umgebung. Eine Explosion ist eine Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit plötzlichem Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig. Es werden große Energiemengen auf kleinem Raum freigesetzt, zum Beispiel durch Sprengstoffe, explosionsfähige Atmosphäre oder aufgestaute Gase wie etwa in Vulkanen. Die plötzliche Volumenerweiterung verursacht eine Druckwelle, die bei einer idealen (von einer Punktquelle ausgehenden) Explosion durch das Modell der Detonationswelle beschrieben werden kann. Technisch lassen sich zwei „Typen“ von Explosionen unterscheiden: Gewollte und ungewollte Explosionen. Gewollte Explosionen werden meist mit dem Begriff der Sprengung beschrieben. Sie dienen unterschiedlichen technischen (Steinbrüche, Minen, Feuerwerkskörper, Tunnelbau) oder militärischen Zwecken. Als Mittel zur Durchführung dieser Explosionen werden Sprengstoffe verwendet. Ungewollte Explosionen treten praktisch immer als Folge gestörter technischer Prozesse auf. Dies kann die fehlerhafte Bedienung eines Gasanschlusses in Wohnhäusern oder auch die unbeabsichtigte Freisetzung von Gasen mit nachfolgender Zündung in beispielsweise Chemieanlagen sein. Explosionen dieses Typs unterteilt man nach Art des Brennstoffes in Gasexplosion, Dampfexplosion oder Staubexplosionen.
Blitze richten in Deutschland jährlich Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro an. Durch Blitzeinschlag können Haus- und Waldbrände entstehen. Es werden jedoch auch zunehmend elektrische Geräte beschädigt. Zum Schutz werden daher viele Gebäude mit einem Blitzschutzsystem versehen. Von Versicherungsgesellschaften wird der Blitzschutz privater Gebäude jedoch nicht ausdrücklich verlangt.
Schäden entstehen jedoch nicht nur durch direkten Einschlag, sondern auch durch Potentialunterschiede elektrischer Anlagen oder des Bodens, sowie durch elektromagnetische Induktion in längere Kabelstrecken. Überspannungsschutzsteckdosen für elektronische Geräte wie Computer sind daher recht unzureichende Glieder einer Kette von Maßnahmen des Blitzschutzes. Werden sie allein eingesetzt, schützen sie insbesondere dann kaum, wenn an den Geräten weitere Leitungen angeschlossen sind (Telefonleitung, Antennenanlage, Kabelfernsehen). Wirksamer ist, alle Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Antenne, Kabelfernsehen) bei Gebäudeeintritt auf eine gemeinsame Potentialausgleichsschiene zu führen. Zusätzlich sollten die Strom- und Signalleitungen mit Überspannungsableitern (Grob- und Feinschutz) versehen sein. Bei Antennenanlagen gilt weiterhin die alte Regel, den Antennenstecker vor einem Gewitter vom Gerät abzuziehen.
Gewitter mit Blitz und Donner entstehen zu allen Jahreszeiten. Unter bestimmten Witterungsbedingungen entstehen sie auch häufiger. Vorsichtige Verbraucher schalten bei Gewitter ihre elektronischen Geräte aus. Die Verbraucher, die das nicht tun, können bei einem Blitzeinschlag mit Überspannungsschäden an Ihrem PC, ihrem Fernseher oder anderen elektronischen Geräten rechnen. Sofern der Blitzschlag bei Ihnen eingeschlagen ist kommt es darauf an, was nun genau zerstört wurde. Handelt es sich um Ihr Haus, was z.B. abgebrannt ist – zahlt Ihnen Ihre Gebäudeversicherung den Schaden.
Es muss sich bei dem Schaden aufgrund z.B. (eines Blitzschlages) nicht um einen Totalschaden handeln. Das bedeutet im Klartext, dass Sie natürlich auch versichert sind, wenn z.B. „nur“ die Küche beschädigt ist. Handelt es sich bei dem Schaden, der durch den Blitzschlag verursacht wurde um Hausrat, dann bezahlt selbstverständlich Ihre Hausratversicherung.
Häufig handelt es sich hierbei um sogenannte Induktionsschäden, sofern es den Hausratversicherungsbereich betrifft.
Nach einem Blitzschlag ist meistens als allererstes die ISDN-Anlage (sofern vorhanden) beschädigt – früher war es häufig das Modem vom PC, welches heute nur noch selten in Gebrauch ist. Wichtig ist vor allem, dass Sie möglichst zeitnah den Schaden an Ihre Versicherung melden.
Beachten Sie unbedingt, dass auch Gegenstände und Unterlagen allein durch den Rauch beschädigt sein können. Häufig bekommt man nach einem Brand den Geruch aus den Gegenständen und Unterlagen nicht mehr heraus. In solchen Fällen haftet natürlich auch die Hausratversicherung.
Blitzschläge können verheerende Schäden verursachen. Sie spalten Bäume und können Häuser in Brand setzen oder elektronische Geräte zerstören.
Der Blitzschlag ist ein Blitz zwischen Erde und Wolke. Der gewaltige „Kurzschluss“ entsteht, wenn der Spannungsunterschied zwischen der Gewitterwolke und der Erde über 100 Millionen Volt (zwischen 10.000 und 20.000 Ampere /Haushalts-Stromnetze sind auf maximal 15 – 25 Ampere bei 250 Volt Spannung ausgelegt)beträgt.
Bei Gewitterlagen laufen in Wolken intensive Reibungsprozesse ab, verursacht durch Luftströmungen, Temperaturunterschiede und Eiskristalle. Als Folge bilden sich Überschüsse und Defizite an Elektronen, sogenannte „positive und negative Ladungen“. Diese haben das Bestreben, eine ausgeglichene Verteilung wiederherzustellen.
Die meisten Blitzschläge beginnen am Erdboden und breiten sich dann nach oben hin aus. Wolke-Erde Blitze machen nur einen geringen Teil aller Blitze aus. Die meisten Blitze verlaufen zwischen den Wolken und stellen keine Gefahr dar.
Ein Überspannungsschaden kann jeden Haushalt treffen. 400.000 gemeldete Überspannungsschäden soll es in Deutschland unterdessen jährlich geben. Experten glauben, dass es zukünftig häufiger zu Überspannungsschäden kommen wird, da das Wetter in Deutschland immer unbeständiger wird.
Überspannungsschäden entstehen überwiegend durch Blitzschlag. Elektronische Anlagen können beschädigt werden, selbst wenn das Gewitter in einer Entfernung von 1,5 Kilometern stattfindet. Ein Blitzschlag ist allerdings nicht die alleinige mögliche Ursache für einen Überspannungsschaden. Der kann auch entstehen, wenn der Stromversorger einen bestimmten Schaltvorgang vornimmt oder bei einer Fabrik in der Nähe plötzlich ein besonders hoher und ungewöhnlicher Strombedarf auftritt. Meist werden durch eine solche Überspannung die elektrischen Steuerelemente der Zentralheizungsanlage, Klingelanlage, Überwachungsanlage, Alarmanlage etc. zerstört. Aber auch technische Geräte wie Fernseher, Antennenverstärker, Stereoanlagen, Video und DVD-Geräte, Heimcomputer und sogar Kühl-, Gefrierschränke und Waschmaschinen können stark beschädigt werden.
Welche Versicherung ist nun zuständig, wenn ein Überspannungsschaden oder Kurzschlussschaden durch ein Gewitter entsteht? Das hängt davon ab, ob die Überspannungsschäden durch unmittelbaren Blitzschlag entstanden sind oder nicht. Ein unmittelbarer Blitzschlag auf eine Sache wird von der Feuerversicherung reguliert, ebenso, sofern durch den Blitzschlag ein Kurzschluss entsteht, der ein Feuer verursacht. In allen anderen Fällen, die die Mehrzahl der Überspannungsschäden betreffen, ist im Prinzip die Hausratversicherung zuständig. Sie übernimmt einen Überspannungsschaden am PC, am Fernseher oder an anderen elektronischen Geräten. Allerdings nur, wenn solche Schäden tatsächlich auch mitversichert sind. Wer eine Hausratversicherung hat, sollte dies überprüfen. Bei neueren Hausratversicherungen ist der Überspannungsschaden in den meisten Fällen enthalten. Ältere Versicherungen umfassen solche Schäden aber häufig nicht. In der Regel kann die Hausratversicherung dann entsprechend ergänzt werden. Die Versicherungsprämie erhöht sich dadurch nur minimal.
Überspannungsschäden durch Blitzschlag sollten umgehend gemeldet werden und zwar unter Angabe des Tages und der Uhrzeit des für den Schaden verantwortlichen Gewitters. Lässt sich das genaue Datum nicht mehr feststellen, weil man beispielsweise erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub feststellt, dass einige elektronische Geräte nicht mehr funktionieren, kann unter www.unwetter.de der Zeitpunkt eines möglichen Gewitters nachvollzogen werden. Hat der Überspannungsschaden andere Ursachen als Blitzschlag, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht. In einem solchen Fall muss man versuchen, den Verursacher zu finden, der den Überspannungsschaden dann zu ersetzen hat.
Ein Flugkörper ist ein technisches Gerät, das geeignet ist, nicht nur im Luftraum sondern auch außerhalb von ihm zu fliegen. Bewegt es sich im Luftraum, gilt es in Deutschland nach § 1 Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeug. Flugkörper sind dem Gesetz zufolge Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Geräte. Zu letzteren zählen etwa Raumfähren, Raumflugzeuge, Raumtransporter, Raumstationen, Raumsonden oder Satelliten.
Es gibt Flugkörper, die entweder unbemannt oder bemannt, also mit einem oder mehreren Menschen an Bord, unterwegs sind. Diese Tatsache ist versicherungstechnisch relevant. Gemäß § 4 Nr. 1 a VGB 2001 besteht bei Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung entstanden sind, soweit der Anprall oder Absturz die Folge eines Brand-, Blitzschlags- oder Explosionsschadens im oder am Flugkörper ist, ein Versicherungsschutz, der in den Rahmen der Wohngebäudeversicherung fällt.
Ein Flugkörper wird dann als bemannt bezeichnet, wenn er bei Eintritt der Schadenursache wie Brand, Navigationsfehler oder technischem Defekt mit Menschen besetzt war (bemannte Flugzeuge, bemannte Raumfahrzeuge). Aufgegebene Weltraumstationen oder ferngelenkte Flugzeuge ohne Besatzung sind keine bemannten Flugkörper. Es genügt auch nicht, dass die Flugkörper einmal bemannt waren oder zur Bemannung bestimmt waren.
Teilweise nicht versichert sind dagegen Schäden, die durch den Absturz oder Aufprall von unbemannten Flugkörpern entstanden sind. Unbemannte Flugkörper sind ferngelenkte Flugzeuge ohne Besatzung, unbemannte Wetterballone und Satelliten. Eine Mitversicherung von Schäden durch unbemannte Flugkörper, seiner Teile oder Ladung, ist durch die Klausel 7162 möglich. Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist diese Klausel jedoch ohnehin Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Konstitutiv wirkt der Einschluss wenn der Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper auf andere Ursachen zurückzuführen ist.
Ca. 3.000 Leitungswasserschäden in Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) entstehen pro Tag. Wer sich an die alte Aussage des Volksmundes erinnert „Vor Feuer kann man weglaufen, vor Wasser nicht“ und schon einmal erlebt hat, welche Auswirkungen selbst ein kleiner Leitungswasserrohrbruch hat, kann sich lebhaft vorstellen, dass hier pro Tag Mindestschäden in der Größenordnung von € 1 Milliarde entstehen.
Wasserschäden sind Schäden an und in Gebäuden oder Landschaften durch Schäden an Wasserleitungen, wie z. B. einem Wasserrohrbruch. Bei Schäden in einem Gebäude werden Möbelstücke, Türen, Bodenbeläge aber auch Tapeten stark beschädigt. Durch feuchtes Mauerwerk oder in Gebäudedecken können sich Schimmelpilze entwickeln. Undichte oder durch Fremd- oder Frosteinwirkung defekte wasserführende Leitungen können Wohnungen und Häuser in kurzer Zeit unbewohnbar machen. Häufig werden derartige Schäden durch Versicherungsleistungen behoben oder zum Teil beglichen. Die Schadensursachen müssen dabei vom sachkundigen Gutachter herausgearbeitet und entsprechend den Möglichkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber abgerechnet werden. Leitungswasserschäden sind unvorhersehbare Ereignisse, die in ihrer Komplexität oftmals unterschätzt werden. Nicht nur die Alterung und Abnutzung, die auf lange Sicht zu einer Materialermüdung führen, können Schäden auslösen. Auch die Planung, Materialauswahl und Verarbeitung, um nur einige Beispiele zu nennen, sind für die technische Lebensdauer einer Installation von entscheidender Bedeutung.
Leitungswasserschäden sind in der Hausratversicherung versichert. Dabei ist Leitungswasser nicht nur Wasser, das aus den Zuleitungen und Ableitungsrohren der Wasserversorgung ausgetreten ist. Zum Leitungswasser zählen auch die Flüssigkeiten aus Einrichtungen der Warmwasserheizung, Dampfheizung, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Solaranlagen und Sprinkleranlagen, die bestimmungswidrig austreten. Die meisten Hausratversicherungen sehen auch die durch Aquarien, Wasserbetten, Zimmerspringbrunnen und Wassersäulen verursachten Schäden als versicherte Leitungswasserschäden an.
Bei Minusgraden können Rohre und Heizkörper platzen, denn beim Gefrieren vergrößert sich das Volumen von Wasser um etwa 9 Prozent – und die Rohre halten diesem Druck nicht Stand. Weitere Schäden entstehen durch das aufgetaute Wasser, das aus den Rohren fließt. In den Wintermonaten werden den deutschen Versicherern im Durchschnitt 21 000 frostbedingte Schäden im Gesamtvolumen von über 25 Millionen Euro gemeldet. Strenge Winter kosten bis zu 150 Millionen Euro.
Die lang anhaltenden eisigen Temperaturen sind ein ernsthaftes Risiko dafür, dass Wasser- und Heizungsleitungen einfrieren und bersten. Werden die Temperaturen dann milder kommt es zu großen Nässeschäden. Vor den finanziellen Folgen der Frostschäden schützt der Einschluss des Leitungswasserrisikos in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Bei starkem Frost ist es besonders wichtig, dass eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sicher gestellt wird, andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet werden. In der Regel treten Frostschäden durch für den Versicherungsnehmer nicht erkennbare Baumängel (z.B. fehlerhafte Isolierung, Undichtigkeiten in den Leitungen), einer geänderten Nutzung des Gebäudes (Auszug der Kinder, Urlaubsreise) oder einem spontanen Heizungsausfall auf.
Ein Frostschaden kann in einem Gebäude nur entstehen, wenn dieses unzureichend beheizt wird. Ein Versicherungsnehmer muss nach den Versicherungsbedingungen selbst den unbeheizbaren Keller beheizen.
Ist es dennoch zu einem Wasserrohrbruch gekommen, empfehlen die Schadenverhütungsexperten der Provinzial Rheinland, das Wasser schnell abzupumpen und den Raum gut zu belüften und trocknen zu lassen. Den Schaden sollte man schnellstmöglich seiner Versicherung melden.
Frost-Tipps fürs Haus
Die Heizung im Winter nie ganz ausschalten; immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, Rohre und Heizkörper entleeren und die Wasserzufuhr absperren. Bei längerer Abwesenheit die Brennstoffvorräte für die Heizung prüfen. Heizungspumpen müssen ständig laufen, damit das Heizungswasser zirkulieren kann. Nachbarn oder Bekannte sollten das kontrollieren. Außenwasserhähne und Rohre entleeren – sonst ist der volle Versicherungsschutz gefährdet! In der Außenwand verlegte Leitungen frieren besonders leicht zu. Deshalb Absperrvorrichtung in den Zuleitungen schließen und das Wasser an der tiefst gelegenen Stelle ablassen. Alle anderen freiliegenden Leitungen durch gute Wärmedämmung oder Beheizung schützen.
Korrosion ist die (unerwünschte) Reaktion von Materialien mit Stoffen aus seiner Umgebung. Dies gilt nicht nur für das bekannte „Rosten“ von Eisen und Veränderungen an der Oberfläche anderer Metalle, sondern für alle Werkstoffe Z.B. auch für Steine und Beton, die sich unter dem Einfluss von Säuren (saurem Regen) zersetzen. Korrosion bewirkt also eine messbare Veränderung des Werkstoffs und kann zu einer Beeinträchtigung der Funktion eines Bauteils oder Systems führen.
Im elektrochemischen Sinn handelt es sich bei Korrosion vor allem um Redoxreaktionen von Metallen unter dem Einfluss von Wasser, Salzlösungen und Säuren, sowie zwischen unterschiedlichen Metallen.
Korrosionsschäden an Hausinstallations- und Klimaanlagen ziehen neben den Kosten, die durch den primären Ausfall von Installationsbauteilen bedingt sind, oft auch einen weitaus größeren Folgeschaden an dem Bauwerk durch den Austritt von Frisch- bzw. Kreislaufwasser nach sich. Bei Auftreten von Korrosionsschäden, insbesondere im Zeitraum der Gewährleistung bei Neuanlagen, sollte immer ein unabhängiger Fachmann zur Begutachtung herangezogen werden. Der Fachmann kann ermitteln, wenn die Lieferqualität des defekten Bauteils nicht den Anforderungen entspricht, wenn Verarbeitungsfehler der Installationsfirma vorliegen oder ob die gesamte Anlage mit einem konstruktiven, systematischen Fehler behaftet ist. Im letzteren Fall bedeutet die alleinige Reparatur der defekten Anlagenteile, dass vergleichbare Schäden an anderen Stellen des Gebäudes bzw. nach kurzer Zeit wieder an derselben Stelle auftreten werden.
Man unterscheidet z.B.. • Flächenkorrosion, bei der die Oberfläche gleichmäßig beschädigt wird
• Muldenkorrosion, bei der die Oberfläche ungleichmäßig stark beschädigt wird
• Lochkorrosion, die nur kleine Bereiche der Oberfläche zerstört
• Spaltkorrosion, bei der die Werkstoffoberfläche in schmalen Spalten, z. B. in Schweißnähten, angegriffen wird
Um diesen chemischen Prozess zu verhindern, gibt es verschiedene Verfahren und Vorgehensweisen, die man allgemein als Korrosionsschutz bezeichnet. Man unterscheidet aktiven und passiven Korrosionsschutz. In Anlehnung an den Begriff „konstruktiver Holzschutz“ kann man ebenso auch bei metallischen Werkstoffen durch geeignete Konstruktion einen gewissen Korrosionsschutz erreichen.
Aktiver Korrosionsschutz : Unedlere Schichten schützen das Werkstück und fungieren dabei als Opfer- oder Schutzanode – die Schicht löst sich bevorzugt auf und erhält somit möglichst lang die Funktion des Bauteils. Ein klassisches Beispiel ist die Verzinkung von Stahl, aber auch der Schutz von Wasserbauwerken wie z. B. Schiffen, Schleusen, Spundwänden, Bootsteilen und Schienen durch entfernte Opferanoden aus Zink-, Aluminium- oder Magnesium-Legierungen.
Passiver Korrosionsschutz: Passiven Korrosionsschutz erreicht man durch einen geeigneten Überzug des Werkstoffes, um den Zugriff korrodierender Medien zu vermeiden. Beispiele sind Lack, Email, Gummi, oder eine Konversionsschicht, d. h. eine Phosphatierung, eine Chromatierung oder andere Umwandlungsschichten mit eher nichtmetallischem Charakter.
Für betroffene Haus-, Wohnungs- und Autobesitzer sind Sturmschäden sehr ärgerlich. Doch sie können auf ihre Versicherung zählen. Denn ab Windstärke acht (entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern) kommen Gebäude-, Hausrat-und Kaskoversicherung für die Schäden an Ihrem Eigentum auf. Grundsätzlich sind alle Schäden an Gebäuden, deren Inventar oder Autos von den herkömmlichen Sachversicherungen ab Windstärke acht gedeckt, erst dann liegt laut Versicherungsdefinition ein Sturmereignis vor.
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die abgebrochene Bäume, Schornsteine oder umstürzende Masten am Haus verursachen. Geht aufgrund des Sturms ebenfalls Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Und wenn der Orkan Ihre Fenster zerstört hat, sorgt die Glasversicherung für Abhilfe. Häufig ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden. Wenn Ihr Auto im Sturm umkippt oder durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird, springen Teil- und Vollkaskoversicherung ein.
Folgeschäden durch eindringenden Regen aufgrund eines abgerissenen Dachs oder eingeschlagener Fensterscheiben sind ebenfalls versichert, allerdings muss der Versicherte Folgeschäden selbst verhindern, etwa indem er eine Plane vor ein zerbrochenes Fenster klebt. Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen sind hingegen nicht abgedeckt, ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn man eine Zusatzversicherung gegen „Elementarschäden“ abgeschlossen hat.
Der Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung, der das Vorliegen eines Sturms behauptet, kann in Grenzfällen Beweisschwierigkeiten ausgesetzt sein. Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es freilich nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird. Viele neuere Versicherungsbedingungen lassen genügen, dass (auch) in der Nachbarschaft Sturmschäden aufgetreten sind. Ansonsten genügt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe sogar, dass am Gebäude von Luftbewegungen verursachte Schäden aufgetreten sind und in seiner näheren Umgebung zu gleicher Zeit ein Sturm der Windstärke 8 aufgetreten ist.
Hagel ist als ein atmosphärisch bedingter, fester Niederschlag in Form von meist körnigen Eisbrocken verschiedener Form und Größe zu definieren. Um zu konkreten Begriffsbestimmungen zu kommen, wurde festgelegt, dass erst dann Hagel vorliegt, wenn diese Eisbrocken einen Durchmesser von mindestens 5 mm haben.
Besonders in schwülwarmer Mittelmeerluft sind gigantische Mengen an Wasserdampf vorhanden. Milliarden Wolkentröpfchen entstehen bei den Aufwinden in dieser Luft. Aus verschiedenen Gründen gefrieren nur wenige von den Wolkentröpfchen bei Minustemperaturen in großen Höhen zu Eiskristallen (der Grund liegt darin, dass meist keine Eiskeime vorhanden sind). Die allermeisten Tröpfchen bleiben unterkühlt in wässriger Form. Somit können sich enorme Wassermengen auf wenigen Eiskristallen anlagern. Diese wachsen dann, wenn sie durch die ständigen Auf- und Abwinde durch die Wolke transportiert werden immer weiter an, bis sie so schwer sind, dass sie aus der Wolke herausstürzen.
Hagelschauer können beträchtliche Schäden verursachen, an Pflanzen und Tieren, aber auch an Gebäuden und Autos. Der Großteil der landwirtschaftlichen Anbauflächen ist ohne Schutz dem Hagel ausgesetzt. Wegen der teilweise beträchtlichen Hagelschäden wurde schon recht früh versucht, Mittel und Wege zu entwickeln, um Hagel zu vermeiden. Der Klimawandel scheint einen Einfluss auf die Häufigkeit des Auftretens von Hagelunwettern zu haben. Wie Forscher der Universität Karlsruhe herausfanden, hat die Zahl der Hagelgewitter in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.
Das unter Umständen existenzielle finanzielle Risiko von Ernteausfällen durch Hagel kann nur durch Spezialversicherungen (Hagelversicherung) abgesichert werden. Die Hagelversicherung ist eine Form der Schadensversicherung, bei der die versicherten Bodenerzeugnisse, insbesondere alle wirtschaftlich nutzbaren Pflanzen, gegen Schäden, die durch Einwirkung des Hagelschlags entstehen, versichert sind. Eingeschlossen werden können auch Gewächshäuser. Die Versicherung von Gebäuden, Fahrzeugen und dergleichen ist im Rahmen der Hagelversicherung nicht möglich.
Hagelschäden werden bei der Teilkaskoversicherung mitversichert und lassen sich in der verbundenen Wohngebäude- sowie Sturmversicherung meistens gegen einen geringen Beitragsaufschlag einschließen. Nach den Wohngebäude-Versicherungsbedingungen sind Hagelschäden generell mitversichert und die Hausrat-Versicherung kommt für Hagelschäden ebenso auf.
Ist der Hagelschaden erst einmal da, stehen mittlerweile verschiedene Methoden zur Reparatur des Fahrzeugs zur Verfügung. Während früher die entstandenen Beulen ausgedrückt und großflächig angeschliffen wurden, um dann anschließend neu zu lackieren, hat man heute wesentlich verbesserte „Ausbeultechniken“ als noch vor ein paar Jahren. Denn erstens ist das aufwendige Schleifen und Lackieren wesentlich teurer und zweitens erleidet der Wagen einen erheblichen Verlust durch die Neulackierung.
Elementarschäden allgemein sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch:
• Überschwemmung
• Hochwasser
• Erdfall
• Erdrutsch
• Erdbeben
• Schneedruck
• Lawinen
• Rückstau
• Vulkanausbruch
Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht umfasst. Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresprämien, zum Beispiel für eine Versicherung gegen Feuerschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.
Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können zum Beispiel bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die zum Beispiel in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.
Elementarschäden sind also Kumulereignisse, d.h. ein Schadenereignis führt zu einer großen Zahl an Schäden.
Dies führt dazu, dass die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat vereinbart werden muss. Die Versicherbarkeit richtet sich u.a. nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Grundsätzlich gilt hier das Äquivalenzprinzip, so dass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.
In der erweiterten Elementarversicherung sind die Einzelgefahren in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt so zur kuriosen Situation, dass damit ein bayerischer Almbauer u.a. gegen Sturmfluten versichert ist, während ein Bewohner auf einer Hallig u.a. gegen Lawinenabgänge abgesichert ist. Teuer ist die Absicherung nicht. Sie ist für wenige hundert Euro im Jahr zu bekommen. Auch ein Schaden durch „durchfließendes“ Regenwasser ist ein Versicherungsfall in der Elementarschadenversicherung.
Das Risiko von Elementarschäden ist in den vergangenen Jahrzehnten angestiegen und auch in Zukunft ist durch die höheren Erdtemperaturen mit zunehmend stärkeren Naturereignissen zu rechnen. Neben Stürmen sind Überschwemmungen die häufigste Ursache für Schäden aus Naturereignissen.
1. Überschwemmung:
Als Überschwemmung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist. Überschwemmungen können hervorgerufen werden durch:
• über die Ufer tretende Gewässer (Hochwasser oder Tsunami)
• zu langsam abfließendes Wasser, zum Beispiel nach Starkregen
• Wasserrohrbrüche
• Bruch von Dämmen oder Talsperren
• absichtliches Unterwassersetzen
Überschwemmungen können unter Umständen erhebliche Wasserschäden hervorrufen.
Das Überschwemmungsrisiko in Deutschland kann aber künftig noch besser eingeschätzt werden. Dazu haben die deutschen Versicherer ihr Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) überarbeitet und weiter verbessert. Überschwemmungen können über die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, ist aber nicht grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Dieser Zusatzschutz wird Elementarversicherung genannt und bietet Versicherungsschutz gegen Naturgewalten wie Erdrutsch, Lawinen, Schneelast und eben gegen Überschwemmungen. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser.
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Hochwasser, Verstopfung oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Staut sich das Abwasser im Kanal, drängt es nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren auch in die angeschlossenen Hausanschlussleitungen zurück. Es kann dort bis auf das Niveau der Straßenoberkante ansteigen, bis ein Ausströmen über den Straßenablauf „Kanäle“ erfolgt, die Straße selbst überflutet und das Wasser über die Kellerfenster in die Räume strömt (Hochwasser). Rückstau kann vielfältige Ursachen haben:
• starker Niederschlag
• zu geringe Leitungsquerschnitte
• kurzfristige hohe Spitzenlasten (Halbzeit/Ende bei Fußballspielen)
• Rohrbruch bzw. Kanalschaden
• Unplanmäßige Einleitungen z-B Feuerwehreinsätze
• Reparaturarbeiten (Absperrungen, Umleitungen)
• Verstopfung, Querschnittsverengung
• Pumpenausfall bei Zwischenpumpenwerken
Diese Art von Schäden ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Man kann Sie aber teilweise über die Elementarversicherung einschliessen.
3. Starkregen
Starkregen nennt man in der Meteorologie große Mengen Regen, die in kurzer Zeit fallen. Man definiert Starkregen somit nach seiner Intensität und Dauer. Von Starkregen spricht man in Österreich, der Schweiz und Deutschland generell ab einer Menge von 5mm in 5 Minuten, oder 17mm pro Stunde Starkregenereignisse können jedoch auch wesentlich heftiger ausfallen. Während normaler Regen nur dann zu einem Hochwasser führen kann, wenn es tagelang regnet, ist Starkregen in der Lage, binnen weniger Minuten einen Bach in einen reissenden Strom zu verwandeln. Deshalb ist der Starkregen auch besonders zu berücksichtigen, wenn er im Wetterbericht angekündigt wird.
Bei Starkregen fallen innerhalb kurzer Zeit verhältnismäßig große Niederschlagsmengen – und genauso schnell laufen die Keller voll. Dies ist auch der Fall, wenn die Abwasserkanäle das Wasser nicht mehr aufnehmen können und es zu einem Rückstau kommt. Wenn keine automatische Rückschlagsicherung im Haus eingebaut ist, dringt das Wasser durch Gullys, Waschbecken und Toiletten in das Gebäude ein. Obwohl die Rückschlagsicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es leider immer noch viele ältere Gebäude ohne diesen wertvollen Schutz.
Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem. Nur rund drei Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr „im Wasser“ stehen.
Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Sollte durch den Starkregen das Grundstück überflutet worden, das Wasser unter der Eingangstür durchgelaufen und beispielsweise die Garderobe oder der Wohnzimmerschrank beschädigt worden sein, ersetzt die Versicherung dessen Wiederbeschaffungswert.
Die Elementardeckung beinhaltet nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer, sondern auch das Risiko Starkregen und Rückstau.
Der Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Umgangssprachlich bezeichnet man es oft einfach als (Wohn-)Haus. In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten als Wohngebäude solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.
Zur Unterscheidung verschiedener Haustypen kann zum Beispiel nach Nutzung, Baukonstruktion oder Stellung zu Nachbargebäuden und Art des Grundrisses differenziert werden. Nachfolgend einige Beispiele: Nach Nutzung: Wohnhaus (Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus), Bauernhaus
Nach Material: Glashaus, Holzhaus, Energiesparhaus, etc.
Nach Baukonstruktion: Blockhaus, Fachwerkhaus, Grubenhaus, Erdhaus, Iglu, Zelt etc.
Nach Ausstattung und Komfort: Hütte, Baracke, Bungalow, Chalet, Villa, Palais, auch temporäre Wohngebäude: Laube, Almhütte und Jagdhaus, Schutzhütten, Schrebergartenhaus, usw.
Nach Stellung zu Nachbargebäuden:
Freistehendes Haus: Ein Wohnhaus auf einem Grundstück mit Abstand zu den Nachbargebäuden
Doppelhaus: zwei Wohnhäuser haben an der Grundstücksgrenze eine gemeinsame Seitenwand
Reihenhaus: Mindestens drei Wohnhäuser haben an den Grundstücksgrenzen gemeinsame Seitenwände: Typisch im Stadtgebiet und anderen geschlossenen Siedlungen
Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude oder Gebäudeteil, dass ausschließlich oder hauptsächlich der gewerblichen und/oder freiberuflichen Nutzung dient. Die Fläche in dieser Immobilie kann beispielsweise als Atelier-, Büro-, Einzelhandels-, Lager-, Loft-, Praxis, Labor , Kanzlei, Laden, Hotel, Restaurant oder Werkstattfläche genutzt werden. Für Gewerbeimmobilien gelten andere gesetzliche Bestimmungen als für privat genutzte Immobilien.
Zu den Wirtschaftsgebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich für die Produktion und die Lagerung von Waren und Gütern benutzt werden. Diese dürfen grundsätzlich nicht zu Wohnzwecken verwendet werden und einem Betriebsvermögen angehören. Ein weiteres Kriterium für die Definition eines Wirtschaftsgebäudes ist, dass die Baugenehmigung erst nach dem 31.03.1985 beantragt wurde. Ist dieses nicht der Fall darf das Gebäude nicht „Wirtschaftsgebäude“ bezeichnet werden. Produktions- und Lagerhallen, die nicht dem Wohnzwecke dienen, gehören zu den Wirtschaftsgebäuden. Anders sieht es hingegen aus, wenn innerhalb des Betriebsgebäudes auch eine Wohnung beispielsweise für die Eigentümer beinhaltet ist. Da das Gebäude dann nicht ausschließlich zu betrieblichen, sondern ebenso zu Wohnzwecken genutzt wird, kann es nicht mehr als Wirtschaftsgebäude im eigentlichen Sinne bezeichnet werden. Die Unterscheidung sollte man jedoch vom Fachmann prüfen lassen, da die rechtlichen Bedingungen hier fließend sind.
Ein Carport ist ein Unterstand für PKW und dient dem Schutz des Fahrzeuges vor Umwelteinflüssen wie zum Beispiel Regen, Schnee oder auf den Scheiben gefrierende Luftfeuchtigkeit. Aus dem Englischen wörtlich übersetzt bedeutet Carport „Autohafen“. Manchmal werden Carports auch als Remise bezeichnet. In der Regel besteht ein Carport aus Holz, Stahl oder Aluminium, es gibt es jedoch auch Ausführungen aus Kunststoff. Einfache Carports besitzen ein Flachdach. Hochwertigere Ausführungen verfügen über aufwändigere Konstruktionen wie etwa ein Satteldach, Walmdach oder ein Tonnendach. Ein Carport kann zu allen Seiten offen sein, es gibt jedoch Elemente, mit denen einzelne Segmente geschlossen werden können. Die Einfahrt eines Carports ist im Gegensatz zu einer Garage grundsätzlich offen. Eine häufige Variante der Dachbedeckung ist ein Wellblech oder Trapezblech.
Ein Vorteil des Carports gegenüber einer Garage ist, dass Feuchtigkeit durch die offene Bauweise schneller abgeführt werden kann, d. h. das Fahrzeug trocknet schneller. Dadurch sinkt die Gefahr, dass das untergestellte Fahrzeug rostet. Im Allgemeinen werden Carports leichter genehmigt als Garagen. Für den Bau von Carports gibt es in Deutschland allerdings keine einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern muss ein Bauantrag gestellt werden.
Eine Garage ist eine abschließbare überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, meist PKWs. Das Wort stammt, wie das verwandte „gare“ (Bahnhof), aus dem franz. und bedeutet „sicher verwahren“. Eine Garage soll vor Diebstahl ebenso schützen wie vor Witterungseinflüssen und wird oft auch zur Lagerung von Werkzeugen und als Reparaturplatz genutzt. Im Gegensatz dazu ist der kostengünstigere Carport zwar überdacht, nach zumindest einer Seite hin aber offen und bietet somit keinen Diebstahlschutz.
Eine geschlossene Garage kann jedoch den Nachteil haben, dass Feuchtigkeit nicht in ausreichendem Maße abgeführt werden kann, wie zum Beispiel bei einem Carport. Dadurch kann die Rostgefahr für ein Fahrzeug in einer Garage größer sein als in einem Carport.
Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragen bieten durch ein Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen jedoch ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat vor fremdem Zugriff zu schützen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt werden, wird als Gemeinschaftsgarage bezeichnet.
Der Ausdruck Stall (auch Stallung; eigentl. Standort, Stelle) bezeichnet meist ein Gebäude oder auch Teile eines Gebäudes auf einem Bauernhof, der zur separaten Unterbringung der Haustiere dient. Für jede Tierart und Nutzungsrichtung gibt es bestimmte Bauformen, die den Erfordernissen von Fütterung und Bewirtschaftung, aber auch jenen der Wärmeregulierung und der Sauerstoffzufuhr für die gehaltenen Tiere richten. Insbesondere die Konstruktion großer Ställe muss an zahlreiche Gegebenheiten angepasst werden.
Stallgebäude sind heute meist Hallen mit einer Stallgasse und einem oder mehreren Ständen oder Boxen (Koben) für je ein oder mehrere Tiere mit angemessener Fressplatzbreite. Die Stallgasse liegt meist mittig. Zu einer oder zu beiden Seiten dieses Ganges befinden sich die Boxen. Die Eingänge der Boxen (Boxentüren) liegen meist zur Stallgasse hin, wenn die Tiere darüber geführt werden.